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AGB

AGB Lehrgänge & Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft mbH (Erwachsenenbildung)

 

 

01. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Schulungs- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden bzw. Teilnehmer der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft. Allen Bildungsleistungen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft liegen diese AGB zugrunde. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Grundlage aller Verträge ist die Lehrgangsbeschreibung / Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft, wobei Abweichungen möglich sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gelten die in der Lehrgangsbeschreibung genannten Zugangsvoraussetzungen.

Den Teilnehmern der Lehrgänge werden die Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den betreffenden Ausbildungsanforderungen für die Lehrgangsziele vermittelt. Dabei werden die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt. Bei allen aktuell angebotenen Seminaren und Bildungsmaßnahmen handelt es sich um freie Lehrgänge.

 

02. Vertragsabschluss, Vertragsauflösung
(1) Bildungsmaßnahmen

Privatpersonen, die sich für ein Seminar, eine Umschulung, Fortbildung oder Weiterbildung interessieren, müssen sich für einen solchen Lehrgang schriftlich bewerben. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wird im Rahmen einer Eignungsfeststellung geprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung erhält der Kunde ein Angebot in Form einer schriftlichen Zusage. Ein Bildungsvertrag geht dem Kunden nach erfolgter und erfolgreicher Überprüfung zu. Er tritt nur in Kraft, wenn die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme erfüllt sind und eine gesicherte Finanzierung vorliegt.

(2) Stornierung von Lehrgängen durch den Kunden

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Vertragspartner (Kunde) hat das Recht, den Vertrag bis zu sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs kostenfrei zu stornieren. Bis 2 Wochen vor Kursbeginn fallen 50% der Gesamtkosten an, im Anschluss 100 % der Gesamtkosten. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft. Wird ein Ersatztermin vereinbart, findet die Anmeldung zu einem Lehrgang kurzfristig statt, oder liegt ein anderer wichtiger Grund vor, kann zwischen den Parteien etwas von diesem Grundsatz Abweichendes vereinbart werden.

(3) Stornierung von Lehrgängen durch die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft

Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft hat das Recht, den Vertrag bis vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs ohne Kostenfolgen zu stornieren.

 

03. Durchführung des Lehrgangs

Der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft obliegt die Verantwortung der Lehrgangsdurchführung. Die Inhalte zu modifizieren und weiterzuentwickeln bleibt der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft vorbehalten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der lehrgangsspezifischen Zugangsvoraussetzungen. Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft behält sich die Überprüfung über die Zulassung zu einem Lehrgang sowie die Überprüfung der individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Kunden vor.

Die Ausbildung findet in der Regel in der Bahnhofstraße 18 1/2a in 86150, Augsburg, statt. Andere als die hier aufgeführten Schulungsorte regelt der jeweilige Vertrag. Wird mit dem Kunden ein anderer Schulungsort vereinbart, so trägt der Kunde die organisatorische Verantwortung für die Bereitstellung einer adäquaten Schulungsinfrastruktur, welche den Anforderungen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft entsprechen muss. Es findet ggf. eine entsprechende Überprüfung statt.

 

Alternativ kann seitens der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft die organisatorische Verantwortung für die Schulungsinfrastruktur bei Lehrgängen an anderen Schulungsorten eingeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Bei Online-Lehrgängen obliegt die Verantwortung beim Kunden, alle zur erfolgreichen Lehrgangsteilnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen zu erfüllen und aufrecht zu erhalten.

Die Entscheidung über die Auswahl des Schulungspersonals trifft ausschließlich die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten des eingesetzten Personals, sowie betrieblichen Gegebenheiten. Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft behält sich das Recht vor, den gesamten Lehrgang, oder Teile davon durch entsprechend qualifiziertes und geeignetes Fremdpersonal im Namen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft durchführen zu lassen, soweit dies im Rahmen bestehender Zertifizierungen zulässig ist. Tritt bei der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft eine Betriebsunterbrechung infolge von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt ein, so hat der Kunde hierdurch keinen Anspruch auf Durchführung der vertraglich vereinbarten Schulungsleistung.

 

04. Tägliche Unterrichtszeiten

Ein Unterrichtstag umfasst in der Regel 7 Unterrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 55 Minuten entspricht. In der Regel beginnt der Unterricht um 9:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Es erfolgt in der Regel nach jeder Stunde eine 5-minütige Pause, die Mittagspause umfasst 60 Minuten. Kursabweichende Regelungen, z.B. bei Abend- oder Online-Lehrgängen sind ebenfalls möglich und werden vertraglich im beiliegenden Kursplan des Kunden erfasst.
 

05. Teilnahme an Prüfungen / Abschluss

Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft garantiert weder, dass der Kunde das angestrebte Lehrgangsniveau erreicht, noch dass er gegebenenfalls erforderliche Prüfungen besteht. Der Teilnehmer muss für die Teilnahme an Prüfungen die jeweils gültigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichterfüllung gehen die sich daraus ergebenden Nachteile zu Lasten des Kunden.

Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs von der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung.

 

 

06. Bonitätsabfrage
Mit seiner Bewerbung bzw. Anmeldung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft eine Bonitätsabfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei durchführt. Als Ergebnis erhält die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft den Bonitätsindex des Kunden. Bei negativem Bonitätsindex ist die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft berechtigt, die Anmeldung bzw. Bewerbung zurückzuweisen.

 

 

07. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. Für erbrachte Leistungen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer berechnet, es sei denn, es liegt für den Lehrgang eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe b UStG bzw. § 85 SGB III vor. Die Rechnungslegung erfolgt direkt an den jeweiligen Kostenträger. Der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis ist vom Kostenträger nach Rechnungseingang innerhalb einer zweiwöchigen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bankgebühren und Abwicklungsgebühren gehen zu Lasten des Kostenträgers. Näheres, insbesondere zur Zahlungsweise und zum Kostenträger regelt der entsprechende Vertrag über die Schulungsleistung. Bei allen Lehrgängen werden die gesamten Lehrgangskosten vor Beginn des Lehrgangs fällig. Abweichende Regelungen, z.B. bei Ratenzahlung werden einzelvertraglich mit dem Kostenträger vereinbart.

Reisekosten, Unterbringungskosten u. ä. der Teilnehmer werden von der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft nicht übernommen.

 

Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden nicht in den eigenen Räumen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft erbracht, trägt der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten für die Durchführung des Lehrgangs (z.B. Reisekosten, Tagegelder, Ticketkosten, Unterbringungskosten, Mietwagen, Taxi, Raum - und Frachtkosten etc.).

 

08. Vorbehalt / Absagen durch die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft

Sollte die im jeweiligen Einzelvertrag/Angebot genannte Teilnehmerzahl nicht erreicht werden oder in Fällen höherer Gewalt, behält sich die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft vor, Lehrgänge oder sonstige Leistungen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl werden die Kunden spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn schriftlich über die Absage informiert. In Fällen höherer Gewalt wird der Kunde unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses schriftlich informiert. Sollte ein Dozent ausfallen und bis 24 Stunden vor Beginn des Lehrgangs kein Ersatz gefunden werden, so bleibt eine Absage des Lehrgangs vorbehalten. So bald feststeht, unverzüglich nach Bekanntgabe, dass der ausgefallene Dozent nicht ersetzt werden kann, wird der Kunde hierüber schriftlich informiert.

Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden in allen Fällen der Absage umgehend zurückerstattet. Anspruch auf Schadenersatz sowie Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Das gilt nicht, wenn es sich um Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder wenn es sich um sonstige Schäden handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft beruhen. Weitere gegenseitige Ansprüche für den Fall der Absage durch die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft sind ausgeschlossen.

 

09. Datenschutz

Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft verpflichtet sich, sämtliche mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Daten und Dokumente vertraulich zu behandeln. Außerdem versichert die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft, dass die überlassenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich zu den Zwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu denen sie überlassen wurden. Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft ist berechtigt, personengebundene Daten des Teilnehmers an Unternehmen und Behörden (z.B. IHK-Prüfungsanmeldung) weiterzuleiten, wenn dies zum Erreichen des Bildungsziels notwendig ist.
Der Teilnehmer / Kunde verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Verhältnisse und Vorgänge, Projekte, Unternehmungen, Preise, Geschäftsverbindungen usw., die ihm während und nach dem Lehrgang bekannt werden, unbedingt Stillschweigen zu bewahren.

 

10. Haftung / Sicherheitsvorschriften

Anspruch auf Schadenersatz sowie Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Das gilt nicht, wenn es sich um Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder wenn es sich um sonstige Schäden handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft beruhen.

Die Hausordnung, sowie die geltenden Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten. Der Teilnehmer / Kunde verpflichtet sich, nach Aufforderung, spätestens jedoch zum Ende des Vertragsverhältnisses alle zum Eigentum der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft bzw. beauftragter Ausbildungspartner gehörenden bzw. alle in deren Verfügungsgewalt befindlichen Unterlagen und Gegenstände zurückzugeben. Während der Nutzung sind alle Unterlagen und Gegenstände der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet vom Erhalt bis zur Rückgabe für alle durch Eigenverschulden entstehenden Schäden und Verluste, aber auch für solche, die bei unerlaubter Weitergabe an Dritte, von solchen verursacht werden.
 

 

Ein Kunde hat das Recht zur sofortigen Kündigung bzw. zum Abbruch eines bereits begonnenen Trainings, wenn wichtige Gründe in der Art der Durchführung oder des Inhalts der Lehrgänge vorliegen. In diesem Fall werden die Lehrgangskosten zeitanteilig fällig.

Während der Laufzeit eines Lehrgangs sind die Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines entsprechenden Unfalls ist dem behandelnden Arzt die zuständige Berufsgenossenschaft zu nennen und unverzüglich eine schriftliche Unfallmeldung an den Bildungsträger vorzunehmen. Bei Lehrgängen für Unternehmen tragen diese die Verantwortung für die Versicherung ihrer Mitarbeiter gegen Krankheit und Unfall.

Zusätzliche Versicherungsleistungen durch die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft bedürfen einer besonderen Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

11. Copyright und Urheberschutz
Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen sind ausdrücklich der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung durch die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft ist es Teilnehmern untersagt, diese, auch nur auszugsweise, Dritten zugänglich zu machen, sie zu übersetzen oder zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Kosten für die Beseitigung eventueller Veränderungen an Hard- oder Softwareinstallationen durch den Teilnehmer gehen zu dessen Lasten.

Der Teilnehmer / Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Maßnahme von ihm angefertigte Bildnisse, Videoaufnahmen oder Interviews, im Sinne der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft, zu Werbezwecken verbreitet und/oder veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung gilt als nicht erteilt, wenn der Kunde dies der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft spätestens 2 (zwei) Wochen nach Vertragsschluss schriftlich mitteilt.

 

 

 

12. Gerichtsstand
Augsburg gilt für Streitigkeiten als vereinbarter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat.

 

 

Stand: 16.10.2023

AGB Beratungsleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft mbH (Beratungsdienstleistungen)

 

 

01.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft und dem Auftraggeber, insbesondere für folgende Dienstleistungen:

  • Coaching

  • Moderation

  • Schulung & Workshop

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

02.Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.

Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten und Dokumente werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.

Die Leistung der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.

Soll die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

 

03.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und der Karriereleiter Bildungs- Beratungsgesellschaft sämtliche, relevante Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft auf deren Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

 

 

 

04.Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

 

05.Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Bei Angebotsannahme durch den Auftraggeber sind 50% des gesamten Rechnungsbetrages als Abschlagszahlung fällig. Nach abgeschlossenem Projekt durch die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft ist der übrige Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber zu begleichen. Abweichende Regelungen können einzelvertraglich vereinbart werden und unterliegen der Schriftform. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

06.Ausfall und Verhinderung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen, Workshops, Moderation, Coaching) Termine schriftlich absagen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber von der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars berechnet . Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Absage. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:

Zeitpunkt der Absage

Höhe der Stornogebühr

Bis 4 (vier) Wochen vor dem vereinbarten Termin

Keine Stornogebühr

Bis 2 (zwei) Wochen vor dem vereinbarten Termin

25% des vereinbarten Honorars

Bis 1 (eine) Woche vor dem vereinbarten Termin

50% des vereinbarten Honorars

Kurzfristiger als 1 (eine) Woche vor dem vereinbarten Termin

100% des vereinbarten Honorars

 

 

 

07.Haftung

Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft für von ihr, ihren Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ausschließlich  

 

 

für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Schäden an Leib und Gesundheit. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft für entstandene Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung, beschränkt sich, soweit der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies rechtlich ausgeschlossen sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000,00 je eingetretenem Schadensfall.

Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere, den Zusatzrisiken deckende Haftungssumme anzubieten, wobei sie ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.

Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages. Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadenersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

 

08.Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die gemeinsame Bearbeitung beeinflussen können.

Die Parteien verpflichten sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter dem Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.

 

09.Aufbewahrung von Unterlagen

Die Parteien haben nach Beendigung des Auftrages das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben, oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.

Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

 

10.Schweigepflicht, Datenschutz

Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft verpflichtet alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.

 

 

 

Die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags, die ihr anvertrauten, personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

11.Schutz des geistigen Eigentums der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft

Sämtliche seitens der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft angefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft an Dritte herausgegeben bzw. diesen bekannt gemacht oder publiziert werden.

Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung der Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft, die diese auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Karriereleiter Bildungs- & Beratungsgesellschaft Urheberin. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

 

12.Kündigung

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.

 

13.Sonstiges

Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Gerichtsstand ist Augsburg.

 

 

Stand: 16.10.2023

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